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Corporate Governance-Kodex
 
November 2007

Vorstand und Aufsichtsrat der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt haben am 22. November 2007 den Beschluss gefasst, folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex abzugeben:

Die Hauptversammlung der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt hat am 27. Juli 2006 beschlossen, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung für die Dauer von fünf Jahren zu verzichten.

Den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodex-Fassung vom 14. Juni 2007 entspricht die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt (auch zukünftig) mit folgenden Ausnahmen:

Ziffer 5.4.7:

Wir weisen die Aufsichtsratsvergütung aufgeteilt nach Fixum und erfolgsbezogenen Komponenten aus. Ein Aktienoptionsprogramm existiert bei der Südzucker AG nicht. Der Empfehlung des Kodex, die Aufsichtsratsbezüge individualisiert auszuweisen, folgen wir nicht. Unseres Erachtens stehen die damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Praxis. Dementsprechend enthält der Corporate Governance-Bericht auch keine individualisierte Darstellung der Aufsichtsratsbezüge.

Ziffer 5.3.3 (neu):

Für die Einrichtung eines zusätzlichen Nominierungsausschusses, der die Kandidatenvorschläge des Aufsichtsrats vorbereiten soll, sehen wir keine Notwendigkeit. Es ist sachgerechter, dass weiterhin alle Aufsichtsratsmitglieder die Möglichkeit haben, gleichrangig an der Findung der Kandidaten für den Aufsichtsrat mitzuwirken.
 
November 2006

Vorstand und Aufsichtsrat der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt haben am 23. November 2006 den Beschluss gefasst, folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex abzugeben:

Die Hauptversammlung der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt hat am 27. Juli 2006 beschlossen, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung für die Dauer von fünf Jahren zu verzichten.

Den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodex-Fassung vom 12. Juni 2006 entspricht die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt (auch zukünftig) mit folgender Ausnahme:

Wir weisen die Aufsichtsratsvergütung aufgeteilt nach Fixum und erfolgsbezogenen Komponenten aus. Ein Aktienoptionsprogramm existiert bei der Südzucker AG nicht. Der Empfehlung des Kodex, die Aufsichtsratsbezüge individualisiert auszuweisen, folgen wir nicht. Unseres Erachtens stehen die damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Praxis. Dementsprechend enthält der Corporate Governance Bericht auch keine individuelle Darstellung der Aufsichtsratsbezüge.
 
November 2005

"Vorstand und Aufsichtsrat der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt haben am 24. November 2005 beschlossen, folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex abzugeben:

Die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt entspricht den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodex-Fassung vom 2. Juni 2005 (auch zukünftig) mit folgender Ausnahme:

Wir weisen die Vorstands- und Aufsichtsratsgehälter aufgeteilt nach Fixum und erfolgsbezogenen Komponenten aus. Ein Aktienoptionsprogramm existiert bei der Südzucker AG nicht. Der Empfehlung des Kodex, die Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge individualisiert auszuweisen, folgen wir nicht. Unseres Erachtens stehen die damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Praxis. Dementsprechend enthält der Corporate Governance Bericht auch keine individuelle Darstellung der Aufsichtsratsgehälter."
 
November 2004

Vorstand und Aufsichtsrat der Südzucker AG Mannheim/ Ochsenfurt haben am 24. November 2004 beschlossen, folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex abzugeben:

Die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt hat den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der bis 4. Juli 2003 gültigen Fassung entsprochen. Der aktuellen Kodexfassung entsprechen wir (auch zukünftig) mit folgender Ausnahme:

Wir weisen die Vorstands- und Aufsichtsratsgehälter aufgeteilt nach Fixum und erfolgsbezogenen Komponenten aus. Ein Aktienoptionsprogramm existiert bei der Südzucker AG nicht. Der Empfehlung des Kodex, die Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge individualisiert auszuweisen, folgen wir nicht. Unseres Erachtens stehen die damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Praxis.
 
November 2003

Vorstand und Aufsichtsrat der Südzucker AG Mannheim/ Ochsenfurt haben am 20. November 2003 beschlossen, folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex abzugeben:

Die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt hat den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der bis 4. Juli 2003 gültigen Fassung entsprochen. Der aktuellen Kodexfassung entsprechen wir (auch zukünftig) mit folgender Ausnahme:

Wir weisen die Vorstands- und Aufsichtsratsgehälter aufgeteilt nach Fixum und erfolgsbezogenen Komponenten aus. Ein Aktienoptionsprogramm existiert bei der Südzucker AG nicht. Der Empfehlung des Kodex, die Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge individualisiert auszuweisen, folgen wir nicht. Unseres Erachtens stehen die damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Praxis.
 
Januar 2003

Vorstand und Aufsichtsrat der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt haben sich mit dem Deutschen Corporate Governance-Kodex eingehend befasst und stimmen den dortigen Regelungen zu. Schon heute handelt Südzucker grundsätzlich im Einklang mit den Kodex-Bestimmungen.

Zur Umsetzung der Kodex-Empfehlungen wurden die Geschäftsordnungen von Aufsichtsrat und Vorstand angepasst. Wir können dementsprechend folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz abgeben:

Die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt entspricht den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex" im Jahr 2003.

Der Vorstand
 
 
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