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| Geschäftsbericht Kurzfassung |
| Jährliches
Dokument nach § 10 WpPG |
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| Corporate Governance-Kodex |
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November 2007
Vorstand und Aufsichtsrat der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt
haben am 22. November 2007 den Beschluss gefasst, folgende Entsprechenserklärung
zum Deutschen Corporate Governance-Kodex abzugeben:
Die Hauptversammlung der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt
hat am 27. Juli 2006 beschlossen, auf die individualisierte
Offenlegung der Vorstandsvergütung für die Dauer von
fünf Jahren zu verzichten.
Den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance Kodex" in der Kodex-Fassung vom 14. Juni 2007
entspricht die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt (auch zukünftig)
mit folgenden Ausnahmen:
Ziffer 5.4.7:
Wir weisen die Aufsichtsratsvergütung aufgeteilt nach Fixum
und erfolgsbezogenen Komponenten aus. Ein Aktienoptionsprogramm
existiert bei der Südzucker AG nicht. Der Empfehlung des
Kodex, die Aufsichtsratsbezüge individualisiert auszuweisen,
folgen wir nicht. Unseres Erachtens stehen die damit verbundenen
Eingriffe in die Privatsphäre in keinem angemessenen Verhältnis
zum Nutzen einer solchen Praxis. Dementsprechend enthält
der Corporate Governance-Bericht auch keine individualisierte
Darstellung der Aufsichtsratsbezüge.
Ziffer 5.3.3 (neu):
Für die Einrichtung eines zusätzlichen Nominierungsausschusses,
der die Kandidatenvorschläge des Aufsichtsrats vorbereiten
soll, sehen wir keine Notwendigkeit. Es ist sachgerechter, dass
weiterhin alle Aufsichtsratsmitglieder die Möglichkeit
haben, gleichrangig an der Findung der Kandidaten für den
Aufsichtsrat mitzuwirken. |
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November 2006
Vorstand und Aufsichtsrat der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt
haben am 23. November 2006 den Beschluss gefasst, folgende Entsprechenserklärung
zum Deutschen Corporate Governance-Kodex abzugeben:
Die Hauptversammlung der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt
hat am 27. Juli 2006 beschlossen, auf die individualisierte
Offenlegung der Vorstandsvergütung für die Dauer von
fünf Jahren zu verzichten.
Den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance Kodex" in der Kodex-Fassung vom 12. Juni 2006
entspricht die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt (auch zukünftig)
mit folgender Ausnahme:
Wir weisen die Aufsichtsratsvergütung aufgeteilt nach Fixum
und erfolgsbezogenen Komponenten aus. Ein Aktienoptionsprogramm
existiert bei der Südzucker AG nicht. Der Empfehlung des
Kodex, die Aufsichtsratsbezüge individualisiert auszuweisen,
folgen wir nicht. Unseres Erachtens stehen die damit verbundenen
Eingriffe in die Privatsphäre in keinem angemessenen Verhältnis
zum Nutzen einer solchen Praxis. Dementsprechend enthält
der Corporate Governance Bericht auch keine individuelle Darstellung
der Aufsichtsratsbezüge. |
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November 2005
"Vorstand und Aufsichtsrat der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt
haben am 24. November 2005 beschlossen, folgende Entsprechenserklärung
zum Deutschen Corporate Governance-Kodex abzugeben:
Die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt entspricht den Empfehlungen
der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance
Kodex" in der Kodex-Fassung vom 2. Juni 2005 (auch zukünftig)
mit folgender Ausnahme:
Wir weisen die Vorstands- und Aufsichtsratsgehälter aufgeteilt
nach Fixum und erfolgsbezogenen Komponenten aus. Ein Aktienoptionsprogramm
existiert bei der Südzucker AG nicht. Der Empfehlung des
Kodex, die Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge individualisiert
auszuweisen, folgen wir nicht. Unseres Erachtens stehen die
damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre in keinem
angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Praxis.
Dementsprechend enthält der Corporate Governance Bericht
auch keine individuelle Darstellung der Aufsichtsratsgehälter." |
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November 2004
Vorstand und Aufsichtsrat der Südzucker AG Mannheim/ Ochsenfurt
haben am 24. November 2004 beschlossen, folgende Entsprechenserklärung
zum Deutschen Corporate Governance-Kodex abzugeben:
Die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt hat den Empfehlungen
der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance
Kodex" in der bis 4. Juli 2003 gültigen Fassung entsprochen.
Der aktuellen Kodexfassung entsprechen wir (auch zukünftig)
mit folgender Ausnahme:
Wir weisen die Vorstands- und Aufsichtsratsgehälter aufgeteilt
nach Fixum und erfolgsbezogenen Komponenten aus. Ein Aktienoptionsprogramm
existiert bei der Südzucker AG nicht. Der Empfehlung des
Kodex, die Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge individualisiert
auszuweisen, folgen wir nicht. Unseres Erachtens stehen die
damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre in keinem
angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Praxis. |
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November 2003
Vorstand und Aufsichtsrat der Südzucker AG Mannheim/ Ochsenfurt
haben am 20. November 2003 beschlossen, folgende Entsprechenserklärung
zum Deutschen Corporate Governance-Kodex abzugeben:
Die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt hat den Empfehlungen
der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance
Kodex" in der bis 4. Juli 2003 gültigen Fassung entsprochen.
Der aktuellen Kodexfassung entsprechen wir (auch zukünftig)
mit folgender Ausnahme:
Wir weisen die Vorstands- und Aufsichtsratsgehälter aufgeteilt
nach Fixum und erfolgsbezogenen Komponenten aus. Ein Aktienoptionsprogramm
existiert bei der Südzucker AG nicht. Der Empfehlung des
Kodex, die Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge individualisiert
auszuweisen, folgen wir nicht. Unseres Erachtens stehen die
damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre in keinem
angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Praxis. |
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Januar 2003
Vorstand und Aufsichtsrat der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt
haben sich mit dem Deutschen Corporate Governance-Kodex eingehend
befasst und stimmen den dortigen Regelungen zu. Schon heute
handelt Südzucker grundsätzlich im Einklang mit den Kodex-Bestimmungen.
Zur Umsetzung der Kodex-Empfehlungen wurden die Geschäftsordnungen
von Aufsichtsrat und Vorstand angepasst. Wir können dementsprechend
folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz abgeben:
Die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt entspricht den Empfehlungen
der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex"
im Jahr 2003.
Der Vorstand |
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