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| Mitbestimmung bei Südzucker |
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Ein Unternehmen kann sich nur dann langfristig
erfolgreich auf dem Markt behaupten, wenn die Belegschaft
die Unternehmensziele zu ihren Zielen macht. Umgekehrt identifizieren
sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur dann mit ihrem
Unternehmen, wenn sie erleben, dass auch ihre eigenen Ziele
erkannt und anerkannt werden. So entsteht eine Partnerschaft,
die allen Beteiligten nutzt: eine echte Win-Win-Situation.
Basis hierfür ist, dass Südzucker in den Mitarbeitern
die Grundlage für den Unternehmenserfolg sieht. Diese
Wertschätzung spiegelt sich in der Unternehmenspolitik,
der Zusammenarbeit mit den Vertretern der Arbeitnehmer, den
Gewerkschaften und den Mitarbeitern selbst wider.
Seit Einführung des Mitbestimmungsgesetzes - im
Geschäftsjahr 1977/78 - ist der Südzucker-Aufsichtsrat
paritätisch besetzt. Zurzeit hat der Aufsichtsrat 20
Mitglieder; das Präsidium des Aufsichtsrats besteht
aus vier Mitgliedern und ist ebenfalls paritätisch
besetzt.
Mitbestimmung ist kein historisches Relikt, sondern nach
wie vor ein wichtiges Element guter Corporate Governance.
Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat -
auch mit den Vertretern der Arbeitnehmer - ist von
gegenseitigem Vertrauen getragen. Auf dieser konstruktiven
Basis ist es
Unternehmen und Mitarbeitern gelungen, z. B. auch im Falle
von Werkschließungen, für alle Seiten verträgliche
Lösungen zu erarbeiten. Für Südzucker ist
festzustellen, dass die Mitbestimmung das Unternehmen
nicht in seiner Entwicklung
eingeschränkt hat sondern vielmehr die konstruktive
Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern und deren Vertretern
dazu beigetragen
hat, das Unternehmen voranzubringen.
Bei Südzucker sind die Mitarbeiter und ihre Vertreter
Partner in einem fairen, konstruktiven Dialog. Wir haben uns
selbst verpflichtet, über die gesetzlichen Regelungen
hinaus unsere Mitarbeiter bzw. deren Vertreter über alle
wichtigen Entwicklungen und Ereignisse regelmäßig
und umfassend zu informieren und sie ggf. zu relevanten Themen
zu befragen.
Selbstverständlich bestehen alle rechtlich einzurichtenden
Arbeitnehmervertretungen.
Jede Betriebsstätte hat einen Betriebsrat, der gemäß
den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes zusammengesetzt
ist. Bei einer entsprechenden Zahl von Jugendlichen/Auszubildenden
bzw. Schwerbehinderten wurde auch eine Jugend- und Auszubildendenvertretung
bzw. eine Schwerbehindertenvertretung gebildet. Auf Unternehmensebene
existieren Vertretungsorgane, in die die jeweils örtlichen
Arbeitnehmervertretungen ihre Mitglieder entsenden (Gesamtbetriebsrat;
Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung; Gesamt-Schwerbehindertenvertretung).
Seit 1996 hat Südzucker auf Konzernebene auch einen
europäischen Betriebsrat. Der Geltungsbereich erstreckt
sich auf Südzucker und ihre beherrschten Tochtergesellschaften
in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Im EURO-Betriebsrat
sind Vertreter aus den Ländern Deutschland, Österreich,
Belgien und Frankreich sowie seit Anfang 2005 auch aus Polen,
Ungarn, der Tschechischen Republik und der Slowakei.
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