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QZBW-Zucker – Aus der Region, für die Region

Südzucker, in Zusammenarbeit mit dem Verband Baden-Württembergischer Zuckerrübenanbauer bietet nun regional-zertifizierten QZBW-Zucker aus Baden-Württemberg für Weiterverarbeiter und Endverbraucher

Regionalität auch unter schwierigen Zeiten ein wichtiges Kaufkriterium

Endverbraucher stehen aktuell vor vielen Herausforderungen: Klimawandel und Kostensteigerung durch Energiekrise, Inflation und globale Konflikte sind hierbei nur zwei von diversen Einflussfaktoren, die Konsumenten tagtäglich beschäftigen. Dies hat in den letzten Jahren immer verstärkt dazu geführt, dass sich die Einflussfaktoren für Lebensmittelkäufe angepasst und verschärft haben (wie sich auch in unserer Konsumentenforschung 2023 zeigt).

Obwohl Nachhaltigkeitsaspekte von Produkten und Marken im vergangenen Jahr etwas an Gewichtung gegenüber Preis von Lebensmitteln verloren haben sind sie nicht irrelevant geworden. Konsumenten achten weiterhin auf nachhaltigen Konsum, wozu unter anderem auch das Thema Regionalität zählt – kurze Lieferketten vom Erzeuger zum Produzenten aber auch vom Produzenten zum Konsument. Je höher die Transparenz ist, die Marken dem Konsumenten hier bieten können, desto besser.

QZBW-Zucker, sprich Rübenzucker mit Qualitätszeichen Baden-Württemberg, kann dieses Bedürfnis bedienen. Offiziell durch ein mehrstufiges Kontrollsystem zertifizierter Rübenzucker, zu 100 % gewonnen aus einer natürlichen, pflanzlichen Quelle: der Zuckerrübe. Die Verarbeitung der Zuckerrüben findet in Baden-Württemberg im Werk Offenau statt.

 

Aber für was genau steht QZBW-Zucker

QZBW-Zuckerrüben werden unter höchsten Anforderungen und Standards angebaut. Im Baden-Württembergischen Werk Offenau wird der qualitativ-hochwertige Zucker aus den Zuckerrüben extrahiert:

 

Ein dreistufiges Kontrollsystem zur Prüfung der Einhaltung der Maßnahmen

Das Kontrollsystem des QZBW besteht aus den drei aufeinander aufbauenden Stufen: „Betriebliche Eigenkontrolle“, „Neutrale Kontrolle“ und „Überwachung des Systems“. Für Erzeuger und Zeichennutzer sind die „Betriebliche Eigenkontrolle“ sowie die „Neutrale Kontrolle“ relevant.

01. Überwachung des Systems

  • Verantwortung: Zeichenträger
  • Durchführung: MBW

02. Neutrale Kontrolle

  • Verantwortung: Lizenznehmer (Verband)
  • Durchführung: Neutrale Kontrollstellen

03. Betriebliche Eigenkontrolle

  • Verantwortung: Zeichennutzer, Erzeuger
  • Durchführung: Betriebsleiter, Mitarbeiter

 

Betriebliche Eigenkontrolle

Alle teilnehmenden Erzeuger und Zeichennutzer sind verpflichtet ihren Betrieb anhand von spezifischen Checklisten regelmäßig (mindestens einmal jährlich) selbst zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen des QZBW im Anbau und in der Produktion erfüllt werden. Die Einhaltung der Bestimmungen muss hierbei in der Checkliste dokumentiert werden.

Neutrale Kontrolle (Zertifizierung)

Die neutrale Kontrolle wird durch unabhängige neutrale Zertifizierungsstellen als Einzel- oder ggf. als Gruppenzertifizierungsverfahren (sofern möglich) durchgeführt. Die Zertifizierungsstellen bewerten, wie bzw. ob die Programmvorgaben (Grund- und/oder Zusatzanforderungen) auf der jeweiligen Stufe der Wertschöpfung umgesetzt werden.

Rückstandsuntersuchungen und Qualitätsprüfungen

Bei allen Rohprodukten müssen Stichproben gezogen und auf Rückstände von unerwünschten Stoffen in akkreditierten Laboratorien untersucht werden.
Verarbeitete Produkte (z.B. Konfitüre) müssen regelmäßig zu Qualitätsprüfungen angestellt werden, z.B. nach den Prüfschemata der DLG oder vergleichbarer Systeme. Die Häufigkeit richtet sich nach den betroffenen Produktbereichen.

Kontrollfrequenz

Die neutralen Kontrollen erfolgen in vorgegebenen Abständen und in Stichproben. Zeichennutzer unterliegen generell einer jährlichen neutralen Kontrolle. Die Kontrollfrequenz der neutralen Kontrolle in der Erzeugung variiert je nach Produktbereich. Im Produktbereich Zucker und weiteren Beispielen stellt sich diese wie folgt dar:

Betriebs-
kontrolle
jährlich
Dokumentation Rückstands­untersuchung Qualitäts­prüfung
Zucker
Erzeuger 5% 20 % durch den Verband;
5 % durch unabhängiges
Kontrollinstitut;
1 % auf REDcert²-Richtlinien2
Verarbeiter,
Vermarkter
100% durch unabhängiges
Kontrollinstitut + DEKRA auf
REDcert²-Richtlinien
Jährlich auf Schwermetall
und Pestizide gemäß
Monitoringplan des
Vermarkters
Verband 100% durch unabhängiges Kontrollinstitut

 

Grundlegende Voraussetzungen für eine mögliche QZBW-Zertifizierung und Teilnahme am System
#

Standort:
Unternehmenssitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg

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Herkunft der Waren:

  • Monoprodukte (bspw. Rübenzucker) sowie wertgebende oder in der Produktbezeichnung genannte Zutaten und Bestandteile: Monoprodukt oder Bestandteile müssen vollständig den jeweiligen Anforderungen an die Herkunft aus dem QZBW entsprechen (= mind. 90 % direkt aus Baden-Württemberg)
  • Bei zusammengesetzten oder verarbeiteten Erzeugnissen müssen in Summe mindestens 90 % der Zutaten (Rezepturbestandteile) den Herkunftsanforderungen des QZBW entsprechen (= aus Baden-Württemberg). Bei der Berechnung bleiben zugesetztes Wasser und Kochsalz unberücksichtigt.

 
In diesem System fungiert Südzucker als Zeichennutzer und der Verband baden-württembergischer Zuckerrübenanbauer e.V. als Lizenznehmer. Offizieller Zeichenträger ist das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart.

Landwirte stehen mit Überzeugung hinter QZBW

Unsere Baden-Württembergischen Landwirte um das Werk Offenau stehen hinter QZBW. Kurze Transportwege, Unterstützung der Region und höchste Transparenz sind nur einige Kernaspekte, für die QZBW steht.

 

Sie wollen Ihr eigenes Produkt QZBW-zertifizieren?
Zertifizierte Regionalität ist Ihnen wichtig und Sie wollen dies auch direkt auf Ihren Produkten kommunizieren? Mit der Nutzung von QZBW-Zucker ist es Ihnen möglich entweder den, in Ihrem Produkt genutzten, Rübenzucker als QZBW-zertifiziert mit dem QZBW-Logo auszuloben oder – unter bestimmten Voraussetzungen – gar das gesamte Endprodukt, um im Regal oder im Webshop ein zusätzliches Differenzierungsmerkmal für Ihre Produkte zu erwirken. Sei es Marmelade, Backwaren, Getränke und noch viel mehr, auch Sie als Weiterverarbeiter können vom QZBW-Siegel auf Ihrem Produkt profitieren.

Bei Fragen zum offiziellen Zeichennutzungs-Prozess wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Larissa Klein, Geschäftsführerin des Verband Baden-Württembergischer Zuckerrübenanbauer e.V. (klein@vbwz.de)
 

Interessiert an QZBW-Zucker?

Sie wollen QZBW-Zucker in Ihren Produkten nutzen? Südzucker bietet aktuell QZBW-Zucker für Weiterverarbeiter und Endverbraucher an:

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Als Weiterverarbeiter und Lebensmittelproduzent können Sie QZBW-Zucker in 25 kg Säcken direkt bei uns über den Webshop ab Mindestbestellmenge von 1 Palette (900 kg) beziehen – bei größeren Mengen, wenden Sie sich bitte direkt an uns unter info@suedzuckergroup.com mit der gewünschten Menge.
Für Endverbraucher bieten wir QZBW-Zucker im 1 kg Paket über den Endkunden-Webshop an.
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